AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins Metalheadz against indignity e.V.

(Stand: Juli 2023)

  1. Mit dem Erwerb des Eintritts bzw. eines Veranstaltungstickets erkennt der Besucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die jeweilige Veranstaltung gültige Platzordnung des Vereins Metalheadz against indignity e.V. an.
  2. Für alle verbindlichen Bestellungen von Tickets und Eintrittskarten besteht die Pflicht zur Abnahme und zur Zahlung des Kaufpreises in der angegebenen/gewählten Zahlungsmöglichkeit.
  3. Tickets und Eintrittskarten werden am Eingang kontrolliert und entwertet. Ein Eintrittsarmband wird ausgehändigt und ist für die Zeit der Veranstaltung zu tragen sowie unaufgefordert beim Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  4. Grundsätzlich sind die Armbänder nicht übertragbar und werden nur im Bedarfsfall (nach örtlicher Klärung mit den verantwortlichen Veranstaltern) und ggf. nur bei Beschädigung ersetzt. Im Verlustfall wird das Armband nicht ersetzt, da keine Gewähr für den Verbleib des Armbands vorliegt.
  5. EINTRITT FÜR JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN NICHT GESTATTET. Eine Ausnahme davon besteht, wenn der Jugendliche in Anwesenheit eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person in Verbindung mit einem ausgefüllten „Elternzettel“ die Veranstaltung besucht und die erziehungsberechtigte Person ebenfalls auf der Veranstaltung ständig anwesend ist. Der mitgebrachte und ausgefüllte „Elternzettel“ ist beim Eintritt vorzulegen, dieser verbleibt dann für die Dauer der Veranstaltung beim Kassenpersonal. Die Erziehungsberechtigung kann nur auf eine Aufsichtsperson übertragen werden, wenn ein neuer Elternzettel vorgelegt wird und obige Vorausetzungen erfüllt und eingehalten werden. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die erziehungsberechtigte Person die alleinige Verantwortung für die Jugendlichen/Kinder hat. Es gelten die allgemeingültigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gem. deutschem Recht.
  6. Auf Veranstaltungen mit Livemusik herrschen bei Konzertauftritten der Bands hohe Lautstärken, die zu bleibenden Gesundheitsschäden führen können. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren Gehörschutz tragen. Es darf selbst Gehörschutz mitgebracht werden, alternativ werden am Eingang auch paarweise verpackte Ohrstöpsel gratis angeboten. Für gesundheitliche Schäden jeglicher Art wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
  7. Grundsätzlich dürfen beim Eintritt auf das Eventgelände keine Getränke mitgenommen werden, der Ausgang mit Getränken ist möglich. Campingbereiche und Parkplätze sind davon ausgenommen.
  8. Für unsere Events werden stets professionell ausgebildete Sicherheitsleute engagiert, die für die öffentliche und personelle Sicherheit sorgen. Anweisungen der von uns engagierten Sicherheitspersonen sowie der Event-Crewsind in jedem Fall Folge zu leisten. Ein Nichtbefolgen kann zum Platzverweis oder/und Ausschluss von der Veranstaltung führen. Am Eingang zu einer Veranstaltung finden in der Regel Sicherheitskontrollen statt. Jeder Besucher (w/m/d) erklärt sich mit dem Erwerb des Eintritts bzw. einer Eintrittskarte einverstanden, vom Sicherheitspersonal auf verbotene Gegenstände geprüft zu werden.
  9. Als Veranstalter behalten wir uns das Recht vor, dem Veranstaltungsbesucher den Eintritt oder weiteren Aufenthalt auf einer Veranstaltung aus einem wichtigen Grund zu untersagen. Handelt es sich dabei um einen wichtigen Grund in der Person des Veranstaltungsbesuchers, so ist die Erstattung des Ticketpreises ausgeschlossen. Ebenso entstehen daraus auch keine Schadensersatzansprüche für den Veranstaltungsbesucher.
  10. Als Veranstalter behalten wir uns das Recht vor, kurzfristige Programmänderungen vorzunehmen. Wir sind stets bemüht, solche Fälle frühzeitig bekannt zu geben, dies kann jedoch auch während einer Veranstaltung geschehen. Es besteht in jedem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Tickets/Eintrittskarten oder Schadensersatz für den Veranstaltungsbesucher.
  11. Sollte es zu einer Störung oder Absage einer Veranstaltung aus Gründen nicht vorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt kommen, kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Zu höherer Gewalt zählen allgemein nicht vermeidbare Ereignisse oder ferner Ereignisse, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters sind.
  12. Auf dem Veranstaltungsgelände sowie auf den Park- und Campingflächen sind Waffen jeglicher Art, Gegenstände die als Waffe benutzt werden können, pyrotechnische Artikel, Fackeln sowie offene Feuerstellen verboten.
  13. Das Fotographieren und Filmen ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen davon sind Aufnahmen für den privaten Gebrauch, welche mit Smartphones, Mobiltelefonen oder Kleinkameras (alle nichtprofessionellen Kameras mit Zoom-Objektiven) erfolgen. Alle professionellen Fotographen/Filmer können sich vorab als Pressepersonal akkreditieren lassen, sofern er/sie hierfür geeignete Kanäle für Promotion nachweisen kann. Kontakt ist über unsere Social Kanäle oder per Email möglich.
  14. Das Mitbringen und Mitführen von Tieren ist auf sämtlichen Veranstaltungen untersagt.
  15. Sind einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam geworden oder nicht Teil eines Vertragsverhältnisses, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen bestehen.